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Einführung der Erweiterten Kameralistik auf Ebene der kirchlichen Rechtsträger (Online-Schulung)

Zielgruppe: Geschäftsführende Pfarrpersonen und Kirchenvorstände

Donnerstag, 24. September 2026
17:00 Uhr
Kirchliche Personalförderung - Fort- und Weiterbildung
Termin:
24. September 2026 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Organisation:
Kirchliche Personalförderung - Fort- und Weiterbildung
Zielgruppen:
Kirchenvorstehende, Leitungskräfte
Ort:
Kirchliche Personalförderung - Fort- und Weiterbildung, Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1, 38300 Wolfenbüttel
Max. Teilnahmezahl:
50
Informationen unter:
05331 802212

Zum 01.01.2027 müssen alle kirchlichen Rechtsträger in der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig eine Eröffnungsbilanz aufgestellt haben und damit in die Erweiterte Kameralistik starten.

Grundsätzlich soll die Erweiterte Kameralistik dazu beitragen, den Ressourcenverbrauch eines Haushaltsjahres vollständig zu erfassen. Die "klassische" Kameralistik bildet nicht den Werteverzehr (Verschleiß) des kirchlichen Sachanlagevermögens ab. Die künftige Belastung kommender Generationen soll vermieden werden. Erweitert wird die "klassische" Kameralistik vor allem um die vollständige Darstellung des kirchlichen Vermögens und der Schulden durch die Aufstellung einer Bilanz.

In dieser Schulungsveranstaltung möchten wir Sie über die wesentlichen Veränderungen informieren und die Auswirkungen auf die kirchlichen Haushalte erläutern. 

Wir bieten Online-Schulungen am 24.09. und 30.09.2026 von 17-19 Uhr an. Bitte melden Sie sich nur für einen Termin an.

  • Jonas Babke (Landeskirchenoberamtsrat im Finanzreferat Landeskirchenamt - Referat 40 -)
  • Sebastian Seebauer (Landeskirchenamtsrat im Finanzreferat Landeskirchenamt - Referat 40 -)